Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine
Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der
Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.
Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der
EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen
Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. Wohnmobile
sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Gleichwohl empfiehlt
der ADAC die Mitnahme einer Warnweste auch in
Wohnmobilen.
Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle
vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß
droht ein Verwarnungsgeld.
Der Gesetzgeber hat auf Vorgaben zum Tragen der Warnweste
verzichtet. Hier setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der
Verkehrsteilnehmer. Vor allem in Pannen oder Unfallsituationen
in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist es
empfehlenswert die mitgeführte Warnweste zu tragen.